Vorerkrankungen / Ausschlüsse / Unversicherbare Risiken
Bei Personen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Vorschäden (körperliche Gebrechen oder chronische Krankheiten) bedarf es einer gesonderten Antragsprüfung. Gegebenenfalls sind diese Personen nicht oder nur zu besonderen Konditionen versicherbar.
Zu diesen Krankheiten zählen insbesondere:
Erkrankungen des Herzens und der Gefäße, Ohnmacht- bzw. Schwindelanfälle, Erkrankungen der Wirbelsäule bzw. des Rückenmarks, ferner des Hüftgelenks, Ischias, Knochenmarkentzündungen, TBC, Diabetes, Augenleiden mit starker Seheinschränkung, Schwerhörigkeit, bösartige Neubildungen (z.B. Karzinome), Nerven- und Gehirnerkrankungen, Depression, Burnout- Syndrom sowie Hepatitis. Kein Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für Unterbrechungsschäden aufgrund einer Krankheit, die vor Versicherungsbeginn entstanden ist und von der der Versicherungsnehmer Kenntnis hatte oder haben musste oder eines Unfalles, der vor Versicherungsbeginn eingetreten ist.
Unversicherbar sind insbesondere:
Personen, die von schweren Nervenleiden befallen sind, sowie Geisteskranke.
Risiken, die von anderen Versicherern bereits abgelehnt, gekündigt oder einvernehmlich gelöst wurden.
Deckungsübersicht
Die Grunddeckung umfasst die Gefahren Krankheit und Unfall sowie Quarantäne. Einen verbesserten Versicherungsschutz für diese Gefahren bietet die Variante „Plus“.
Die Sachrisken (Elementargefahren) können zu beiden Varianten (Standard/Plus) als Modul zusätzlich abgeschlossen werden.
Standard Plus
Krankheit und Unfall
| Quarantäne infolge Seuchen und Epidemien |
| Pauschalentschädigung bei dauernder 100%iger Arbeitsunfähigkeit oder Unfalltod |
| Unfallspätversorgung |
| Schwangerschaftsbeschwerden |
| Psychische Erkrankungen |
| Rückholkosten infolge Unfall und Krankheit |
| Unfälle beim Klettern am Fels oder in der Halle |
| Unfälle beim Tauchen |
| Sonderentschädigung |
| Entfall der Karenz bei stationärem Krankenhausaufenthalt von 48 Stunden |
Sachrisiken
| Brand, Blitzschlag und Explosion |
| Leitungswasser |
| Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch |
| Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus |
| Kündigungsverzicht im Schadensfall nach schwerer Erkrankung (gegen Prämienzuschlag) |
Pauschlentschädigung (Sandart und Plus Variante)
Bei dauernder 100%iger Arbeitsunfähigkeit vor Vollendung des 50. Lebensjahres oder Tod des Versicherungsnehmers leistet der Versicherer eine Pauschalentschädigung in Höhe von 50% der Versicherungssumme.
Die Gesamtentschädigungsleistung ist bei Auszahlung der Pauschalentschädigung insgesamt, also inkl. der sonstigen bisher erbrachten Entschädigung, mit 50% der Versicherungssumme maximiert.
Unfallspätversorgung (Sandart und Plus Variante)
Die Haftungszeit wird für Unterbrechungsschäden des versicherten Betriebes aufgrund kausal notwendiger Nachbehandlung des Versicherungsnehmers (z.B. Entfernung von Verplattungen oder Verschraubungen von Brüchen) eines vorangegangenen ersatzpflichtigen Unterbrechungsschadens während der Laufzeit des Vertrages, nach einem Unfall, auf 24 Monate erweitert.
Schwangerschaftsbeschwerden (Plus Variante)
Es wird für Unterbrechungsschäden infolge Beschwerden, die auf eine Schwangerschaft zurückzuführen sind, nicht aber Entbindung, eine Ersatzleistung je Schwangerschaft von maximal 5/360 der Versicherungssumme erbracht. Die vereinbarte Karenzfrist entfällt. Für Unterbrechungsschäden infolge Beschwerden, die auf eine Schwangerschaft zurückzuführen sind, die vor Ablauf von sechs Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Anspruch auf Leistung.
Psychische Erkrankungen (Plus Variante)
Unterbrechungsschäden aufgrund von Arbeitsunfähigkeit der für den Betrieb verantwortlich leitenden Person infolge psychischer Erkrankungen (Neurosen, Psychosen, Depressionen, etc.) sind mitversichert. Es gilt eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn von 3 Monaten und eine Haftungszeit von 6 Monaten als vereinbart.
Rückholkosten (Plus Variante)
Rückholkosten infolge Erkrankung oder Unfall des Versicherungsnehmers im Ausland (weltweit) gelten bei einem ersatzpflichtigen Versicherungsfall subsidiär bis EUR 2.200,- mitversichert.
Unfälle beim Klettern am Fels oder in der Halle (Plus Variante)
Versicherungsfälle infolge von Unfällen beim Klettern am Fels oder in der Halle gelten als mitversichert.
Unfälle beim Tauchen (Plus Variante)
Versicherungsfälle infolge von (nicht wettkampfsmäßigen) Tauchunfällen bis zu einer Tauchtiefe von 40m gelten als mitversichert.
Sonderentschädigung (Plus Variante)
Der Versicherer leistet im Anschluss an eine Betriebsunterbrechung aufgrund 100%iger Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers eine Teilentschädigung. Diese wird wie folgt geleistet:
- Die Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers beträgt noch mindestens 50% und verursacht weiterhin eine – zumindest teilweise – Unterbrechung des versicherten Betriebes (Betriebsunterbrechung).
- Die Entschädigung pro Tag beträgt 50% von dem Betrag, welcher als Tagesentschädigung für die vorherige 100%ige Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegt wurde.
Die Entschädigungsleistung aus der teilweisen Arbeitsunfähigkeit ist mit 30 Tagen begrenzt.
Sachrisiken (Elementargefahren)
| Brand, Blitzschlag und Explosion |
| Leitungswasser |
| Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch |
| Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus |
Kündigungsverzicht im Schadensfall bei schwerer Krankheit
Der Versicherer verzichtet auf die Ausübung seines ihm gemäß Art. 15, Pkt. 1 ABFT zustehenden Kündigungsrechtes bei Vorliegen folgender schwerer Krankheiten bzw. Operationen:
Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Nierenversagen, Lähmungen (Paraplegie und Tetraplegie), Erblindung, die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis und Lyme-Borreliose, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf und Tollwut bzw. Organtransplantation, Bypass-Operation.
Das Vorliegen einer dieser Krankheiten bzw. Operationen muss durch einen ärztlichen bzw. klinischen Befund belegt werden.

