Firmenpension für Chefs und Leistungsträger
Die direkte Leistungszusage (Pensionszusage)
Die Pensionszusage ist ein Leistungsversprechen des Unternehmens an ausgewählte Mitarbeiter, ihnen ab Pensionsantritt eine bestimmte Zusatzpension zu bezahlen.
Bei einem eventuellen Wechsel des Arbeitgebers kann dieser Anspruch verfallen. Damit ist sie optimal geeignet, die besten Kräfte langfristig zu binden oder neue Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen.
Eine angemessene Firmenpension kann bis zu 80% der laufenden Bezüge betragen, wobei darauf zu achten ist, dass es zum Pensionsantritt aller Voraussicht nach nicht zu einer Überversorgung kommt. Staatliche Pension und Firmenpension sollen also nicht höher sein als der Verdienst der Aktivzeit.
Vorteile für den Arbeitgeber:
- Laufende Steuerersparnis aus dem Aufbau einer Pensionsrückstellung
- Keine Lohnnebenkosten bzw. Sozialversicherungsbeiträge
- Liquiditätssicherung durch Rückdeckungsversicherung
- Auslagerung betriebsfremder Risken (Langlebigkeit, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrisiko
- Motivierte Leistungsträger mit hoher Unternehmensbindung
- Begünstigung einzelner Mitarbeiter möglich
- Gestaltungsfreiheit des Pensionsvertrages (im gesetzlichen Rahmen)
- Günstigere Form der freiwilligen Lohnerhöhung
- Steigert soziales Ansehen
- Bindungseffekt
- Steigert Attraktivität des Arbeitsplatzes
Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Absicherung gegen den Einkommensabfall bei Pensionsantritt und die finanziellen Folgen bei Tod oder Berufsunfähigkeit
- Keine Steuer- und Sozialversicherungsbelastungen während der Aktivzeit
- Steueraufschub in Rentenphase (niedrige Progression)
- Höhere Erträge durch brutto für netto Veranlagung
- Auszahlung erfolgt in Rentenform, Option auf einmalige Kapitalabfindung ist möglich
- Sicherung der Ansprüche auch im Insolvenzfall durch verpfändete Versicherungs- bzw. Wertpapieransprüche
Besonders geeignet für:
- Geschäftsführende Gesellschafter (mit bis zu 100% Beteiligung)
- Vorstände
- Leitende Angestellte, Prokuristen
- Wichtige Mitarbeiter
Keine steuerliche Anerkennung der Pensionszusage für:
- Gesellschafter einer Personengesellschaft (OG, KG)
- Einzelunternehmer
Fazit:
Die direkte Leistungszusage ist das ideale, insolvenzgeschützte Instrument für erfolgreiche Wirtschaftstreibende, Firmenvermögen – steuerbegünstigt und abgabenfrei – ins Privatvermögen umzuschichten!

