Gewerbetreibende bzw. Selbstständige sind einer Menge an Gesetzen und Verordnungen, Geboten und Verboten ausgesetzt. Missverständnisse und Verstöße sind vorprogrammiert. Um sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor finanziellen Verlusten zu schützen, ist ein Rechtsschutz von immensem Vorteil.
Auszug aus dem Deckungsumfang der Rechtsschutzversicherung:
| Firmenbereich | |
| Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz Sozialversicherungs-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz Arbeitsgerichts-Rechtsschutz (wenn Mitarbeiter vorhanden, sonst nicht) | fix eingeschlossen |
| Die Dienstnehmer im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb (wenn Mitarbeiter vorhanden, sonst nicht): Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz Sozialversicherungs-Rechtsschutz | fix eingeschlossen |
| Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz inkl. Versicherungsvertragsstreitigkeiten und Internet-Rechtsschutz im Privatbereich innerhalb der EU Steuer-Rechtsschutz im Privat- und Berufsbereich | fix eingeschlossen |
| Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz inkl. Inkasso- und Versicherungsvertragsstreitigkeiten und Internet-Rechtsschutz im Rahmen der vertraglich vereinbarten Anspruchsobergrenzen im Betriebsbereich | wählbar |
| Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete für gewerblich selbst genutzte Objekte | wählbar |
| Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete/Vermietung und Verpachtung von Wohneinheiten | wählbar |
| Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete/Vermietung und Verpachtung gewerblich genutzter Objekte | wählbar |
| Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete für alle eigenen Wohnzwecken dienenden Wohneinheiten (Privatbereich des Betriebsinhabers) | wählbar |
| Verkehrsbereich | |
| Versicherungsschutz wird geboten für: | |
| Fahrzeug-Rechtsschutz (für Einzelfahrzeuge oder Fuhrparkversicherung mit Stichtagsvereinbarung) Schadenersatz- und Strafrechtsschutz Führerschein-Rechtsschutz | fix eingeschlossen |
| Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz inkl. Versicherungsvertragsstreitigkeiten | wählbar |
| Lenker-Rechtsschutz | wählbar |
Achtung: Der angeführte Leistungsumfang stellt einen Auszug aus den allgemeinen, ergänzenden und besonderen Versicherungsbedingungen dar. Diese werden dadurch nicht ersetzt! Änderungen und Druckfehler vorbehalten! Die Regelungen bezüglich der Selbstbehalte finden sich in den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmern, Freiberuflern und Handwerkern ab. Teilweise besteht für diese eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.
Wer ist versichert?
Einzelunternehmer bzw. die Trägergesellschaft und die Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten, sowie alle anderen Betriebsangehörigen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber (außer in der Freizeit) sind versichert.
Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Mitversicherte oder von Mitversicherten untereinander sind nicht gedeckt.
Freiberufler und gewerbliche Subunternehmen brauchen oft eine eigene Haftpflicht.
Leistungen des Versicherers:
Der Versicherungsschutz umfasst die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz. Er umfasst auch die Prüfung, inwieweit diese Ansprüche begründet sind und die Abwehr unbegründeter Forderungen.
Die Kosten der Prüfung und des Rechtsschutzes trägt, unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme, der Versicherer. Dies gilt allerdings nur für auf Schadenersatz gerichtete Ansprüche und nicht zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder solcher, die andere Ziele wie etwa Auskünfte oder die Unterlassung bestimmter Handlungen zum Gegenstand haben.
Vermögenshaftpflichtversicherung:
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehört zur Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme für Vermögensschäden ist jedoch oft zu gering, deswegen wird ein separater Vertrag dafür empfohlen. Vermögensschäden können entstehen, wenn etwa ein Anwalt zu spät Berufung einlegt oder ein Unternehmen aufgrund einer Fehlinformation des Unternehmensberaters große Verluste erleidet. In solchen Fällen kann der geschädigte Kunde Schadensersatz verlangen. Hier greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und wendet den Schaden ab.
Wer ist versichert?
Alle, die in Ausübung ihres Berufes fremde Interessen wahrnehmen, beratende, vermittelnde oder urteilende Tätigkeiten ausüben oder Gutachten erstellen, sind versichert. Berufe, für die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, sind z.B. Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Steuerberater oder Sachverständige. In den Versicherungsbedingungen sind in der Regel die besonderen Belange der einzelnen Berufsgruppen berücksichtigt.

