Die Unfallgefahr beim Transport von Gütern und Waren darf nicht unterschätzt werden.
 Sehr schnell können hohe finanzielle Schäden entstehen.

Gesetzliche Haftung oder Transportversicherung:

Bei der Ausführung eines Transportauftrages unterliegt der Spediteur der normalen gesetzlichen Haftung. Das ist eine Verschuldenshaftung. Um einen Schaden geltend zu machen, muss der Geschädigte dem Spediteur ein Verschulden nachweisen. Die Verschuldenshaftung ist verschuldensunabhängig, es genügt der Nachweis des entstandenen Schadens. Die Deckung des Schadens durch die Versicherung erfolgt gemäß der Wertangabe aus der Versicherungspolizze.

Versicherte Risiken:
Unterschiedliche Risiken können zusätzlich versichert werden. Die Transportversicherung deckt Schäden, die unmittelbar am versicherten Gut beim Transport per Auto, Bahn, Post, Flugzeug oder Schiff entstehen. Je nach Versicherungsanbieter gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Grundsätzlich sind Risiken wie

  • Unfall des Fahrzeuges
  • Elementarereignisse (Sturm, Blitzschlag, Erdbeben)
  • Feuer
  • Einsturz von Brücken oder Lagergebäuden


versichert.

Besondere Gefahren wie der Verlust und die Beschädigung der versicherten Güter durch Raub oder Diebstahl und Schäden der Ware können durch eine Sondervereinbarung mitversichert werden.


Montageversicherung
(auf Anfrage)