Unternehmen haften für Schäden, die durch sie selbst oder ihre Mitarbeiter während der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen sowie die Befriedigung gerechtfertigter Schadenersatzforderungen bei Personen- und Sachschäden.

Auszug aus dem Deckungsumfang der Betriebshaftversicherung:
Grunddeckung laut allgemeinen VersicherungsbedingungenVers.-Summe in % der Vers.Summe pro versicherter Person
Grunddeckung nach AHVB/EHVB mit vermieteten
Räumlichkeiten auf dem versicherten Betriebsgrundstück
fix eingeschlossen
Europadeckungfix eingeschlossen
Privat-HP anlässlich von Dienstreisenfix eingeschlossen
Bauherrnhaftpflicht bis 365.000 EUR Baukostenfix eingeschlossen
Ansprüche der gesetzlichen Vertreterfix eingeschlossen
Arbeitnehmergarderobenwählbar 10%
Reine Vermögensschäden durch Behinderung Dritterwählbar, 1%/3%/5%/10%/15%
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchernwählbar, 1%/3%/5%/10%/15%
Cateringfix eingeschlossen
Garderobe von Musikern und Schauspielern, bewachte Garderobenwählbar, 1%/3%/5%/10%/15%
Verkaufs- und Lieferbedingungenwählbar, 100%
Mietsachschäden – Immobilienwählbar, € 200.000,-
Umweltsachschädenwählbar, max. € 1.500.000,-
Mietsachschäden – Feuerregresswählbar, € 800.000,- oder
€ 1.300.000,- nach € 200.000,-