Unternehmen haften für Schäden, die durch sie selbst oder ihre Mitarbeiter während der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen sowie die Befriedigung gerechtfertigter Schadenersatzforderungen bei Personen- und Sachschäden.
Auszug aus dem Deckungsumfang der Betriebshaftversicherung:
| Grunddeckung laut allgemeinen Versicherungsbedingungen | Vers.-Summe in % der Vers.Summe pro versicherter Person |
| Grunddeckung nach AHVB/EHVB mit vermieteten Räumlichkeiten auf dem versicherten Betriebsgrundstück | fix eingeschlossen |
| Europadeckung | fix eingeschlossen |
| Privat-HP anlässlich von Dienstreisen | fix eingeschlossen |
| Bauherrnhaftpflicht bis 365.000 EUR Baukosten | fix eingeschlossen |
| Ansprüche der gesetzlichen Vertreter | fix eingeschlossen |
| Arbeitnehmergarderoben | wählbar 10% |
| Reine Vermögensschäden durch Behinderung Dritter | wählbar, 1%/3%/5%/10%/15% |
| Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern | wählbar, 1%/3%/5%/10%/15% |
| Catering | fix eingeschlossen |
| Garderobe von Musikern und Schauspielern, bewachte Garderoben | wählbar, 1%/3%/5%/10%/15% |
| Verkaufs- und Lieferbedingungen | wählbar, 100% |
| Mietsachschäden – Immobilien | wählbar, € 200.000,- |
| Umweltsachschäden | wählbar, max. € 1.500.000,- |
| Mietsachschäden – Feuerregress | wählbar, € 800.000,- oder € 1.300.000,- nach € 200.000,- |

