Die Sturmversicherung deckt Schäden, die als unvermeidliche Folge von Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz und Steinschlag oder Erdrutsch entstehen.
Auszug aus dem Deckungsumfang der Sturmversicherung:
| Im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert: | Vers.-Summe in % der Vers.-Summe pro versicherter Position |
| Unterversicherungsverzicht, sofern die Unterversicherung nicht mehr als 15% beträgt | fix eingeschlossen |
| Außenanlagen- wie Einfriedung, Stützmauern, Terrassen und dgl. | wählbar, € 2.000,- bis € 500.000,- |
| Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse | wählbar, € 2.000,- bis € 40.000,- |
| Schäden an den versicherten Gebäuden im Gebäudeinneren durch Witterungsniederschläge bis 15% der Vers.-Summe pro versicherter Position | fix eingeschlossen |
| Mit dem versicherten Gebäude fest verbundene Antennen- und Solaranlagen (inkl. Glas- und Kunststoffabdeckungen) sowie Lichtkuppeln | fix eingeschlossen |
| Schäden an den versicherten Gebäuden durch Herabrutschen von auf dem Dach angesammelten Schneemassen | fix eingeschlossen |
| Markisen zum Neuwert (Selbstbehalt € 150,- je Versicherungsfall) | wählbar, € 2.000,- bis € 20.000,- |
| Schirmbars mit einem Selbstbehalt von 20%, mind. aber € 350,- je Schadenereignis | fix eingeschlossen |

