Die Risikolebensversicherung schützt Hinterbliebene (Mann, Frau, Kinder, Eltern, PartnerIn) vor dem finanziellen Ruin. Im Todesfall der versicherten Person erfolgt eine Kapitalzahlung. Die Versicherung kann auch der Absicherung von Krediten (z. B. bei Hausfinanzierungen) dienen, dann in Form einer Restschuldversicherung. Ehepaare können eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abschließen. Diese Art der Risikolebensversicherung ist billiger als zwei selbständige Verträge.
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Die Höhe der Versicherungssumme wird auf das Alter der Hinterblieben abgestimmt. Junge Leute brauchen eine höhere Summe als ältere, um die monatliche Kaufkraft gleichbleibend zur Verfügung zu haben. Zu berücksichtigen sind bei einer Berechnung vor allem die monatlichen Einnahmen, die aus der Sozialversicherung oder anderen Versorgungen gezahlt werden.
Auch bei der Festlegung der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist die potentielle Versorgungssituation von Bedeutung. Dazu zählt vor allem das Alter der Kinder. Oft hat sich die Versorgungslage des Ernährers grundlegend verändert, wenn die Kinder das Haus verlassen haben und sich selbst versorgen können.


